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Rechtliches · Leistungsbedingungen

AGB

Stand Juni 2025
Gesellschaft Creativ Cult GmbH
Registergericht Amtsgericht Fulda, HRB 6463
Sitz Münsterfeldallee 6, 36041 Fulda
I

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Creativ Cult GmbH, Münsterfeldallee 6, 36041 Fulda (nachfolgend „Creativ Cult" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Branding, Markenstrategie, Content-Marketing, visuelle Kommunikation, Beratung sowie damit zusammenhängende Dienst- und Werkleistungen.

2

„Auftraggeber" bezeichnet den Vertragspartner, der Leistungen der Creativ Cult GmbH in Anspruch nimmt und hierfür die vereinbarte Vergütung entrichtet. „Auftragnehmer" bezeichnet die Creativ Cult GmbH als Erbringer der Hauptleistung.

3

Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit Creativ Cult ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Entgegennahme von Leistungen durch den Auftraggeber gilt nicht als Zustimmung zu dessen AGB.

4

Verbindlich sind ausschließlich schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser Bedingungen.

5

Der Begriff „IT-Serviceleistungen" umfasst Frontend- und Backend-Entwicklung (u. a. HTML, CSS, JavaScript, PHP) sowie sonstige mit der digitalen Leistungserbringung zusammenhängende Programmier- und Entwicklungsleistungen.

II

Angebote, Vertragsschluss, Auftragsbestätigung

1

Angebote von Creativ Cult sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Creativ Cult oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

3

Angaben in Angeboten zu Leistungsumfang, Zeitplanung und Preisen basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Anforderungen. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss berechtigen Creativ Cult zur Anpassung von Vergütung und Zeitplanung.

4

Creativ Cult ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, ohne dass hierdurch die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber berührt wird.

III

Termine, Lieferfristen, Mitwirkungspflichten

1

Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche bestätigt wurden.

2

Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Materialien, Informationen und Freigaben durch den Auftraggeber. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Creativ Cult. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesen Fällen entsprechend.

3

Bei drohenden Verzögerungen, die nicht durch den Auftraggeber verursacht sind, informiert Creativ Cult den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Grund und voraussichtlicher Dauer.

4

Höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Ereignisse befreien Creativ Cult für die Dauer ihrer Einwirkung von der Pflicht zur termingerechten Leistung.

IV

Leistungsumfang und -durchführung

1

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

2

Creativ Cult erbringt Werkleistungen im Bereich Design, Konzeption und Produktion als Werkleistungen gemäß §§ 631 ff. BGB. Beratungs- und Strategieleistungen werden als Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB erbracht.

3

Creativ Cult benennt für das jeweilige Projekt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Entscheidungen mit Einfluss auf Leistungsumfang, Kosten oder Termine werden schriftlich dokumentiert.

4

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für das Projekt erforderliche Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereitzustellen sowie benannte Ansprechpartner verfügbar zu halten.

V

Abnahme

1

Werkleistungen (insbesondere Gestaltungsergebnisse, Websites, Produktionen) sind vom Auftraggeber nach Übergabe zu prüfen und — bei Mängelfreiheit — schriftlich abzunehmen.

2

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich begründete Mängel anzeigt.

3

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Nachbesserung.

4

Mit Abnahme beginnt der Lauf etwaiger Gewährleistungsfristen.

VI

Gewährleistung und Nacherfüllung

1

Bei Werkleistungen steht dem Auftraggeber bei Vorliegen eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) zu. Creativ Cult ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen.

2

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung oder — bei wesentlichen Mängeln — Rücktritt vom Vertrag erklären.

3

Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber erkannte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzeigt.

4

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren bei Werkleistungen in 12 Monaten ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten.

5

Creativ Cult sichert zu, dass auftragsgemäß erstellte Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzen, sofern dies nicht auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien beruht. Creativ Cult stellt den Auftraggeber insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

VII

Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

1

Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

2

Soweit nicht abweichend vereinbart, stellt Creativ Cult Rechnung nach Abnahme des jeweiligen Leistungsergebnisses oder — bei laufenden Leistungen — monatlich im Voraus.

3

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

4

Bei Projekten ab einem Netto-Auftragswert von 2.000 € ist Creativ Cult berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu Beginn des Projekts zu verlangen.

5

Bei Zahlungsverzug ist Creativ Cult berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.

6

Creativ Cult ist berechtigt, laufende Leistungen bei Zahlungsverzug von mehr als 21 Tagen nach schriftlicher Mahnung bis zum Ausgleich der offenen Beträge einzustellen.

7

Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

VIII

Sonderbedingungen für Foto- und Videoproduktionen

1

Der Auftragnehmer stellt Modelle, Requisiten und Drehorte — sofern nicht abweichend vereinbart — auf eigene Rechnung bereit und ist für deren Verfügbarkeit verantwortlich.

2

Kann ein Dreh- oder Fototermin aus Gründen, die Creativ Cult nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines gebuchten Modells), nicht stattfinden, trägt der Auftraggeber die bereits entstandenen, nicht erstattungsfähigen Kosten für Modellhonorar, Requisiten und gebuchte Locations.

3

Mit dem vereinbarten Honorar sind — soweit nicht schriftlich abweichend geregelt — alle Leistungen einschließlich etwaiger Modell-, Requisiten-, Material- und Laborkosten abgegolten.

4

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Foto- und Videodaten (Rohdaten, bearbeitete Dateien, offene Formate) gehen mit Zahlung des Honorars in das Eigentum des Auftraggebers über.

IX

Urheberrechtliche Nutzungsrechte

1

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Creativ Cult dem Auftraggeber alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen — räumlich und zeitlich unbeschränkt, in allen bekannten Nutzungsarten. Dies umfasst insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und öffentliche Zugänglichmachungsrecht.

2

Die Rechteübertragung umfasst ausdrücklich das Recht des Auftraggebers, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.

3

Creativ Cult sichert zu, alle erforderlichen Nutzungsrechte von beteiligten Mitarbeitern und Subunternehmern erworben zu haben, und stellt den Auftraggeber insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

4

Creativ Cult ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen — mit dessen vorheriger Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf — für eigene Referenzzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden.

5

Bei IT-Serviceleistungen werden sämtliche Quell- und Objektcodes, Dokumentationen sowie offene Dateiformate nach vollständiger Zahlung an den Auftraggeber übergeben.

X

Unterlagen und Materialien des Auftraggebers

 

Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Dateien, Entwürfe, Fotos und sonstigen Materialien bleiben im ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers. Creativ Cult darf diese ausschließlich zur Auftragserfüllung verwenden, verwahrt sie sorgfältig und gibt sie auf Verlangen, spätestens nach Auftragsbeendigung, vollständig zurück. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

XI

Geheimhaltung

1

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen vertraulichen Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln — auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

2

Creativ Cult legt diese Geheimhaltungspflicht allen mit dem Auftrag befassten Mitarbeitern und Subunternehmern auf.

3

Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt waren, ohne Verschulden einer Partei bekannt werden oder der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren.

XII

Haftung

1

Creativ Cult haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

4

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei übernommenen Garantien sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

5

Creativ Cult haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen und Informationen bereitgestellt hat.

XIII

Kündigung und vorzeitige Beendigung

1

Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Content-Retainer) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichende Laufzeiten vereinbart sind.

2

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Creativ Cult liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung oder bei wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber vor.

3

Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für noch nicht erbrachte Leistungen gilt § 648 BGB entsprechend.

XIV

Versicherung

 

Creativ Cult unterhält für die Dauer der Vertragsbeziehung eine branchenübliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Auf Verlangen des Auftraggebers wird eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorgelegt.

XV

Schlussbestimmungen

1

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

2

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Fulda, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3

Schriftform: Änderungen dieser Bedingungen sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

5

Sprache: Bei etwaigen Übersetzungen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.